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17. 08. 2011

PILTZ: Rechtsstaatliche Überprüfung der Sicherheitsgesetze

BERLIN. Zum Beschluss des Kabinetts zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Mit der Errichtung einer Kommission, die explizit den Auftrag hat, sich kritisch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten mit den Sicherheitsgesetzen auseinanderzusetzen, setzt die Bundesregierung ein Zeichen für die Trendwende in der Innen- und Rechtspolitik. Während frühere Regierungen Innenpolitik vor allem als Weiterdrehen der Überwachungsschraube verstanden haben, hat die FDP in der schwarz-gelben Koalition die Weichen gestellt, um künftig wieder die richtige Balance von Freiheit und Sicherheit zum Wegweiser der Gesetzgebung zu machen. Das zeigt sich nicht zuletzt in der maßvollen und befristeten Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes, bei dem Befugnisse wie der Lauschangriff entfallen und zugleich Befugnisse effizienter ausgestaltet statt schlicht verschärft werden.
Die neue Kommission ersetzt dabei nicht den Gesetzgeber, sondern soll der Bundesregierung aufgrund der ihr aufgegebenen kritischen Analyse Empfehlungen für künftige Regierungsvorschläge geben. Die FDP-Bundestagsfraktion erwartet nun mit Interesse die Arbeit und Berichte der Kommission und deren Anregungen an die Bundesregierung. Die Empfehlungen der Kommission werden dann im Gesetzgebungsverfahren daran zu messen sein, ob die Balance von Freiheit und Sicherheit gewahrt ist.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
776-Piltz-Sicherheitsgesetze.pdf (2011-08-17, 130.79 KB)


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